
Rechtsgrundlage der Organisation der AG ist das Aktiengesellschaft (AktG). Hiernach bestehen bereits für die Gründung der AG ausführliche Bestimmungen. Die unternehmensspezifischen Organisationsmerkmale der AG sind zum Teil in der Satzung der AG festzuhalten (Firma, Sitz, Gegenstand der Unternehmung , Grundkapital , Nennwert der Aktien , Ar...
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