
ist eine juristische Person, die rechtlich selbständig, wirtschaftlich aber unselbständig ist. Sie ist in ein übergeordnetes Unternehmen (Organträger) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert. Dieses Verhältnis heißt Organschaft die Begriffsbildung entstammt dem Steuerrecht.
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Organgesellschaft, Organschaft.
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ist eine juristische Person , die rechtlich selbständig, wirtschaftlich aber unselbständig ist. Sie ist in ein übergeordnetes Unternehmen (Organträger) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert. Dieses Verhältnis heißt Organschaft die Begriffsbildung entstammt dem Steuerrecht. Gesellschaft , die vertraglich verpflichtet i.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/organgesellschaft/organgesellschaf

steuerrechtlicher Begriff für eine Kapitalgesellschaft, die finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch – mitunter aufgrund eines Organschaftsvertrags – so in ein beherrschendes Unternehmen eingegliedert ist, dass die Organgesellschaft keinen eigenen Willen hat, also gewissermaßen ein Organ der Obergesellschaft ist.
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