
ist in Deutschland seit der Entpolizeilichung der Verwaltung in der zweiten Hälfte des 20. Jh.s die Gesamtheit der die öffentliche Ordnung betreffenden Rechtssätze. Götz, V., Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 1971
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Ordnungsrecht, das von den Ordnungsbehörden anzuwendende Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das in der Regel Landesrecht ist.
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