
Der Orderscheck ist eine Scheckart mit der schriftlichen Anweisung eines Kontoinhabers (Scheckaussteller) an sein Kreditinstitut (Bezogene Bank), gegen Vorlage des Schecks durch eine bestimmte, auf dem Scheck namentlich bezeichnete Person (Scheckeinreicher und Order) einen festgelegten Geldbetrag zu Lasten seine Girokontos zu zahlen. Er ist üblich...
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Scheck, der als Orderpapier durch Indossament übereignet wird. Orderschecks sind nur an den legitimierten Vorleger auszahlbar. Da der Orderscheck ein geborenes Orderpapier ist, ist die in der Praxis übliche Orderklausel auf dem Scheck rechtlich entbehrlich. Das bezogene Institut, das den Scheck einlöst, ist verpflichtet, bei der E...
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