
Das verbriefte Recht, innerhalb einer festgesetzten Frist oder zu einem bestimmten Termin einen bestimmten Basiswert (z. B. Aktien, Anleihen, Waren †¦) zu einem im Vorhinein festgelegten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen.
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Optionsscheine (warrants) werden ursprünglich zusammen mit einer entsprechenden Anleihe, der Optionsanleihe (Anleihe cum) herausgegeben, wobei die Anleihe aber auch ohne Os. (Anleihe ex) sowie die Os. für sich genommen an der Börse gehandelt werden können. Je nach Ausstattung berechtigen solche Os. innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zum Bezu...
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Optionsscheine (engl. Warrants) verbriefen genauso wie Optionen das Recht, innerhalb (amerikanischer Optionsschein) bzw. am Ende (europäischer Optionsschein) eines bestimmten Zeitraumes einen bestimmten Basiswert, z.B. Aktien oder Anleihen, zu einem vorher bekannten Preis zu kaufen (Call-Optionsschein) oder zu verkaufen (Put-Optionsschein)....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

Das verbriefte, mit der Optionsanleihe ausgegebene Recht auf Bezug von Aktien oder - seltener - von Anleihen.
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Das verbriefte, mit der Optionsanleihe ausgegebene Recht auf Bezug von Aktien oder - seltener - von Anleihen (näheres siehe Optionsanleihe). Optionsscheine können getrennt von der Optionsanleihe an der Börse gehandelt werden. Durch Kauf eines Optionsscheins kann ein Anleger schon mit begrenztem Einsatz an den Kurschancen der Aktie teilhaben. Da ...
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Optionen, die in einem Wertpapier verbrieft sind. Optionsscheine können im Gegensatz zu Optionen jedoch als Inhaberpapiere wie Aktien oder Anleihen gehandelt und an der Börse notiert werden. ! Weiterführende Informationen: Interne Verlinkungen: Optionen(http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Opt...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Optionsscheine.html
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