
Die öffentliche Kreditwirtschaft umfasst die öffentlichen Banken (Landesbanken, Grundkreditanstalten und Spezialkreditinstitute), die öffentlichen Sparkassen und die Landesbausparkassen. All diese Banken haben einen in Satzungen oder Gesetzen (Sparkassengesetze der Länder) definierten öffentlichen Auftrag zu erfüllen.
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