
Dazu zählen alle Branntweine aus Beerenfrüchten, aus Steinobst und aus Kernobst. Zur Herstellung werden die frischen, vollen und vergorenen Früchte oder deren Fruchtfleisch bzw. Saft verwendet. Ein Zusatz von Zucker, anderen zuckerhaltigen Stoffen oder Alkohol ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden die als Geiste hergestellten Obst...
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https://www.ecocktail.de/?p=glossar

Dazu zählen alle Branntweine aus Beerenfrüchten, aus Steinobst und aus Kernobst. Zur Herstellung werden die frischen, vollen und vergorenen Früchte oder deren Fruchtfleisch bzw. Saft verwendet. Ein Zusatz von Zucker, anderen zuckerhaltigen Stoffen oder Alkohol ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden die als Geiste hergestellten Obst...
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