
Die 4 Oberlandesgerichte sind in Wien (für Wien, Niederösterreich und Burgenland), Graz (für Steiermark und Kärnten), Linz (für Oberösterreich und Salzburg) und Innsbruck (für Tirol und Vorarlberg). Sie entscheiden über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Gerichtshöfe 1. Instanz, des Handelsgerichts Wien, des Arbeits- und Sozialgerichts ...
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Oberlandesgerichte , Gerichte zweiter Instanz. Nach der neuen deutschen Gerichtsordnung sind die O. die den Landgerichten unmittelbar übergeordneten Gerichte. Sie werden durch den Präsidenten und die erforderlichen Senatspräsidenten und Oberlandesgerichtsräte gebildet. Bei denselben bestehen Zivil- und Strafsenate. Die Zivilsenate entscheiden Ã...
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