
ist ein in mehr als 100 Handschriften des 14. und 15. Jh.s überliefertes Landrecht für Oberbayern von 1346. Ihm geht eine verschollene Fassung von etwa 1335 voraus. Veranlasst ist es vermutlich von Kaiser Ludwig dem Bayern. Es ist in 28 Titel mit 350 Artikeln gegliedert. Im Mittelpunkt stehen Privatrecht, Strafrecht und Verfahrensrecht. Unmittelb...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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