
Ein Nutzungsverbot ist ein von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erlassener Verwaltungsakt, der dem Störer (= der der für die Nutzung verantwortlich ist) eine bestimmte rechtswidrige Nutzung einer baulichen Anlage oder einer anderen Anlage untersagt (§ 71 Abs. S. 2 HBO) Voraussetzungen • Formelle oder materielle Illegalität der Benutz...
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