
Eine Nutzungsentschädigung ist ein Anspruch, der aus verschiedenen Vorschriften des BGB, 2. Buch, Recht der Schuldverhältnisse, entstehen kann. Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung kann sich dabei aus zahlreichen Fällen ergeben, der wohl häufigste Fall ist hierbei das Vorenthalten einer zustehenden Leistung. Nachfolgend ein paar klassische ...
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Nutzungsentschädigung, Anspruch des Vermieters für den Fall, dass der Mieter die Mietsache verspätet zurückgibt (§ 546a BGB). Für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache kann der Vermieter die vereinbarte Miete verlangen, bei einem Mietverhältnis über Räume auch die ortsübliche Miete. Neben der N...
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NutzungsentschädigungEin Nutzungsvertrag tritt anstelle eines Mietvertrages ein, wenn das Mietverhältnis zwar formell beendet ist, der Mieter aber nicht auszieht und darauf wartet, dass die Wohnung oder das Haus geräumt wird. Die Nutzungsentschädigung ist normalerweise genauso hoch wie die vorherige Miete.
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