
Anläßlich eines Tarifabschlusses, der Lohn- oder Gehaltssteigerungen vorsieht, vereinbaren die Tarifvertragsparteien gelegentlich, die Steigerung der tariflichen Vergütung nicht im unmittelbaren zeitlichen Anschluß an das Einsetzen der Laufzeit des neuen Tarifs zu koppeln, sondern erst einen oder mehrere Nullmonate ablaufen zu lassen. Bezogen a...
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