[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Nothrecht, des -es, plur. inus. in einigen Gegenden. 1) Das Recht in Nothklagen, d. i. in Klagen über angethane Gewalt, besonders über Nothzucht. Das Nothrecht ergehen lassen, in solchen Fällen Recht sprechen. 2) Ein Recht zu dessen Ausübung jemand gezwungen wird, oder gezwungen werde...
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