[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Nothgericht, des -es, plur. die -e, ein noch in einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, übliches Wort, ein Criminal-Gericht zu bezeichnen. Im Hochdeutschen kommt es noch in dem zusammen gesetzten Ausdrucke vor, ein hoch-nothpeinliches Halsgericht hegen, oder halten.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_1_1129
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