Notherbschaft Bedeutung

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Notherbschaft

Notherbschaft Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Notherbschaft, plur. die -en, derjenige Theil der Erbschaft, welchen, man den Seinigen zu hinterlassen gezwungen ist; daher in einigen Gegenden, z. B. zu Nürnberg, in Hamburg, und in dem Culmischen Rechte, der Pflichttheil unter dem Nahmen der Notherbschaft bekannt ist. In einigen Gegend...
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