Notentwendung Bedeutung

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Notentwendung

Notentwendung Logo #42871Diebstahl oder Unterschlagung geringwertiger Gegenstände aus persönlicher, ernster, auf ehrliche Weise nicht behebbarer wirtschaftlicher Bedrängnis, früher strafbar, jedoch milder als Diebstahl bzw. Unterschlagung. Jetzt sind allgemein Bagatell-Diebstahl und geringfügige Unterschlagung Antragsdelikte.
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