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Notenprivileg

Notenprivileg Logo #42000 Notenprivileg ist die ausschließliche Befugnis meist eines Staates Banknoten auszugeben. In Deutschland steht das ausschließliche Recht unbeschadet des {Art.|106|eg|dejure} Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft der Deutsche Bundesbank nach {§|14|bbankg|juris} Abs. 1 Bundesbankgesetz zu. Die unbefugte Ausgabe von Geld...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Notenprivileg

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Notenprivileg Logo #42134Notenprivileg, Notenmonopol, das einer Bank vom Staat verliehene ausschließliche Recht der Notenausgabe; liegt in der Regel bei den Notenbanken.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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