
ist das persönliche, anfangs frei gewählte, später verliehene Zeichen eines Notars, das der öffentliche (kaiserliche bzw. päpstliche) Notar neben seine Unterschrift setzt. Das erste bisher bekannte deutsche N. stammt vom 13. 1. 1274 (Roger von Lüttich). Nicht sicher geklärt ist, weswegen der Notar
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Notarsignet, Notariatssignet [beide <lateinisch und französisch<lateinisch], Notarzeichen, Heraldik: Bezeichnung für das persönliche Gewährleistungszeichen eines Notars, das er als eine Art Meistermarke (rechtswirksam nur mit Unterschrift) auf Schriftstücken anbrachte, um diese zu eine...
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