
Grund, warum eine Konsolidierungseinheit nicht in die Konsolidierung einbezogen wird. Der Grund für eine Nichteinbeziehung kann z.B. in einer gesetzlichen Bestimmung liegen. Den betroffenen Konsolidierungseinheiten kann ein Nichteinbeziehungsgrund in den Stammdaten zugeordnet werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Im Konsolidierungssystem können Gründe gepflegt werden, warum Gesellschaften nicht in die Konsolidierung einbezogen werden. Dies können beispielsweise Gründe aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sein. In der Gesellschaftspflege kann einer Gesellschaft ein Grund zur Nichteinbeziehung in die Konsolidierung zugeordnet werden.
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