
Nettoneuverschuldung; die Differenz zw. der Aufnahme öffentl. Kredite (Bruttokreditaufnahme, Bruttoneuverschuldung) und der Schuldentilgung einer Periode. Dieser Betrag muss dem jeweiligen Schuldenstand am Anfang der Periode hinzugerechnet werden. Durch die Neuverschuldung wird ein Finanzierungssaldo im öffentl. Haushalt ausgeglichen.
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Nettoveränderung der Finanzschuld: Bruttozunahme der Verschuldung abzüglich Tilgungen einschließlich Konversionstilgungen und Kursgewinne.
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