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Neuanlagen Logo #42818Neuanlagen gemäß Zweiter Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen (BGBl. 199/1984) sind nach dem 1.7.1984 genehmigte bzw. bewilligte Anlagen.
Gefunden auf https://bfw.ac.at/rz/wlv.lexikon?keywin=1172
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