
gestio (lat. [F.]) oder negotium gestum ist die bereits dem klassischen römischen Schuldrecht bekannte, vielleicht aus der Verfahrensführung eines (lat. [M.]) procurator und der Geschäftsführung eines (lat. [M.]) curator entstandene Geschäftsführung ohne Auftrag, welche als kontraktähnliches Verhältnis für den Geschäftsherrn einen Herausg...
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