
Von einer Negativtatsache spricht man im Beweisantragsrecht z.B., wenn der Antrag gestellt wird, die Verlobte des Angeklagten über die Tatsache, zu vernehmen, dass der Angeklagte nicht am Tatort/nicht der Täter war. Negativtatsachen sind idR keine hinreichend bestimmte Tatsachen im Sinne eines ordnungsgemäßen Beweisantrages, da die negative Tat...
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