
Laut Eisenbahngesetz 1957 für den öffentlichen Verkehr bestimmte Schienenbahnen von geringer Verkehrsbedeutung, soferne sie nicht Straßenbahnen sind. Die Nebenbahnen sind aus den Lokalbahnen der Monarchie hervorgegangen, für deren Finanzierung staatliche Begünstigungen gewährt und für deren Bau und Betrieb vereinfachte Regelungen erlassen .....
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Nebenbahnen (Sekundärbahnen, Vizinalbahnen, Lokalbahnen, Zweigbahnen), Eisenbahnlinien, welche mit einfachern Bau- und Betriebseinrichtungen als die Haupt- oder Vollbahnen versehen sind und die seitlich der Hauptbahnen belegenen Landesteile dem Eisenbahnverkehr erschließen. Bei der Anlage der Bau- u. Betriebseinrichtungen der N. muß die größte...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. Da in den deutschen Schutzgebieten der Eisenbahnbau (s.d.) noch in den Anfängen seiner Entwicklung steht, und bisher nur die wichtigsten Hauptbahnen in Angriff genommen sind, so deckt sich der Begriff der N. in den Schutzgebieten, abweichend von dem der Heimat, im wesentlichen mit dem der Kleinbah...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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