(vinkuliert) Namenaktie mit beschränkter, in den Statuten erwähnter Übertragungsmöglichkeit. Zweck der vinkulierten Namenaktie: verstärkter Schutz gegen eine unerwünschte Veränderung in der Verteilung des Aktienbesitzes. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719
Aktie, die auf den Namen lautet und deren Eigentümer oder Nutzniesser im Aktienregister der betreffenden Gesellschaft eingetragen ist. Dies erschwert den Handel mit solchen Titeln. Namenaktien können aber trotzdem an den Effektenbörsen kotiert und gehandelt werden. Gegensatz: Inhaberaktie.
Gefunden auf https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/