
Im gemeinen deutschen Recht bezeichnete Nadelgeld (auch Spielgeld) einen Betrag, den ein Mann seiner Ehefrau in regelmäßigen Abständen gab. Über dieses Geld konnte sie für persönliche Zwecke und Anschaffungen, etwa für Kleidung, frei verfügen, d. h., insoweit unterlag sie also nicht der Vormundschaft ihres Mannes. Beim Adel war es üblich,...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nadelgeld
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Nadelgeld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, eigentlich Geld, wofür man Nadeln kauft oder kaufen soll. So wird ein Trinkgeld, welches man weiblichen Personen gibt, zuweilen ein Nadelgeld, genannt. bey vornehmen Personen ist das Nadelgeld eine jährliche Summe, welche e...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_404

Pfeilspitzengeld
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40038

Pfeilspitzengeld
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42077

Nadelgeld, Spielgeld, Spillgeld, [< mittelhochdeutsch], im älteren dt. Recht oft durch Ehevertrag festgelegte jährl. Geldzuwendung des Ehemannes an die Ehefrau zu deren freier Verfügung für persönl. Anschaffungen und Bedürfnisse.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Das Nadelgeld bezeichnet das Geld, das der Hausfrau zur freien Verfügung stand, das sie also nicht abrechnen musste (eine Art Hausfrauentaschengeld oder Hausfrauenlohn). Wenn sich Hausfrauen prostituierten, sprach man gerne von einer 'Aufbesserung des Nadelgelds'. Ursprung: 'Das Nadelgeld ... wird ....
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https://www.lechzen.de/Lexikon/Nadelgeld

Nadelgeld (Spillgeld), jährliche Summe Geldes, welche der Frau aus dem Einkommen ihres Mannes zur Bestreitung ihrer kleinen Ausgaben für Kleidung, Putz und Leibwäsche ausgesetzt wird, wie dies namentlich bei dem Abschluß von Ehen des hohen Adels üblich ist. In manchen Ländern sind die Unterthanen verpflichtet, bei der Vermählung des Landeshe...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

aus dem alten deutschen Recht stammende Bezeichnung für der Ehefrau oder (als Ausstattung) der Tochter gegebene Bargeldsumme; früher auch staatliche Rente für unverheiratete Prinzessinnen.
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