
Neben den Saisonschlussverkäufen und Jubiläumsverkäufen sind auch Räumungsverkäufe unter ganz bestimmten Voraussetzungen (z.B. Schadensfälle, Umbauten) zulässig. Insbesondere bei Räumungsverkäufen ist das Nachschieben, also das Nachbestellen und Verkaufen von neuen Waren nicht zulässig.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Neben den Saisonschlussverkäufen und Jubiläumsverkäufen sind auch Räumungsverkäufe unter ganz bestimmten Voraussetzungen (z.B. Schadensfälle, Umbauten) zulässig. Insbesondere bei Räumungsverkäufen ist das Nachschieben, also das Nachbestellen und Verkaufen von neuen Waren nicht zulässig.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40164
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