[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. hinter jemandes Rücken, oder in dessen Abwesenheit von ihm rühmen, mit der dritten Endung der Person und der vierten der Sache. Es wird ihm viel Gutes nachgerühmt. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_186