
Mit dem Nachlassinsolvenzverfahren wird erreicht, dass die Erben nicht mehr mit ihrem Gesamtvermögen (Nachlass plus Eigenvermögen), sondern nur noch beschränkt mit dem Nachlass haften. Dies geschieht durch eine Absonderung des Nachlasses vom sogenannten Eigenvermögen der Erben durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. == Regelung =...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Nachlassinsolvenzverfahren

Nachlass
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

das Insolvenzverfahren über den Nachlass eines Verstorbenen (§§ 315 ff. Insolvenzordnung). Das Nachlassinsolvenzverfahren dient der Befriedigung der Nachlassgläubiger aus der Nachlassmasse; daneben ist es ein Mittel des Erben, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken (§ 1975 BGB), im Gegensatz zur Erbeninsolvenz. Insolvenz...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/nachlassinsolvenzverfahren
Keine exakte Übereinkunft gefunden.