
In den Münzkontrakten zwischen den Münzherren und Münzmeistern war letzteren neben der Herstellung von Münzen meist freigestellt, andere Prägegeschäfte auf eigene Rechnung zu betreiben. Dazu zählte die Prägung und der Vertrieb von Münzmeisterj...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42077
Keine exakte Übereinkunft gefunden.