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Mündelsicherheit

Mündelsicherheit Logo #42012Unter Mündel versteht man einen unter Vormundschaft stehenden Minderjährigen. Das vom Vormund verwaltete Kapitalvermögen des Mündels muss nach §§ 1806 ff. BGB besonders sicher ('mündelsicher') angelegt werden. Die Anlage erfolgt in der Regel in festverzinslichen Wertpapieren, die vom Gesetzgeber ausdrückli...
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Mündelsicherheit Logo #42065Unter bestimmten Bedingungen kann für einen Minderjährigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung ein Vormund bestellt werden. Die Voraussetzungen für einen Beschluß des Vormundschaftsgerichts zur Bestellung eines Vormunds sind im § 1773 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt. Dort heißt es im Absatz 1...
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Mündelsicherheit Logo #42101Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss ein Vormund das Vermögen seines Mündels in sicheren, verzinslichen Geldanlagen investieren (§ 1806 BGB). Mündelsicher sind als besonders risikoarm erachtete Formen der Geldanlage, in die auch Mündelgeld, also das zum Vermögen einer unter Vormundschaft steh...
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Mündelsicherheit Logo #42134Mündelsicherheit, Bezeichnung risikofester Anlageformen von Kapitalvermögen. Als Mündel bezeichnet man Minderjährige, die unter Vormundschaft stehen. Verwaltet der Vormund das Vermögen seines Mündels, ist er zur mündelsicheren Vermögensanlage verpflichtet. Mündelsicher bedeutet, dass das Vermögen be...
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Mündelsicherheit Logo #42517Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss ein Vormund das Vermögen seines Mündels in sichere, verzinsliche Geldanlagen investieren. Zu mündelsicheren Geldanlagen zählen beispielsweise Pfandbriefe, Bundesanleihen oder Sparguthaben.
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Mündelsicherheit Logo #42719Meist gesetzlich geforderte Sicherheit für die Anlage von Mündelgeldern, im weiteren Sinne grösstmögliche Sicherheit für Kapitalanlagen überhaupt. Zu den mündelsicheren Anlagen zählen inländische Staatspapiere, Pfandbriefe, Spareinlagen usw.
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Mündelsicherheit Logo #42732Das Vermögen einer unter Vormundschaft/Betreuung stehenden oder nicht voll geschäftsfähigen Person muss mündelsicher angelegt werden. Die Anlage in Offenen Immobilienfonds gilt nach dem Gesetz nicht per se als mündelsicher, kann aber im Einzelfall durch das Vormundschaftsgericht genehmigt werden. Quelle: BVI Fondsdiscount mit bis zu 100% Rabat...
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Mündelsicherheit Logo #42834Von Mündelsicherheit spricht man bei einer Geldanlage, wenn sie gemäß § 1807 BGB als Anlage für das Vermögen von Mündeln geeignet ist. Mündelsicher sind z.B. Bundeswertpapiere und Pfandbriefe von kommunalen Gebietskörperschaften. Nicht mündelsicher sind z.B. Aktien.
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Mündelsicherheit Logo #40086Bedeutet die Sicherheit, die für die Anlage von Mündelgeld (Mündelvermögen) gesetzlich erforderlich ist. Der Gesetzgeber hat also für nicht geschäftsfähige Personen (Mündel) einen besonderen Schutz geschaffen und verpflichtet denjenigen, der Mündelgeld treuhändig verwaltet, dieses verzinslich und eben mündelsicher anzulegen. Diese streng...
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Mündelsicherheit Logo #40086Erfordernis einer besonderen, nach den Bestimmungen des BGB zulässigen, sicheren Form der Geldanlage.
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Mündelsicherheit Logo #40086Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind zur Anlage von Mündelgeldern nur besonders sichere Geldanlagen geeignet: Spareinlagen bei Sparkassen, Bundesanleihen und Pfandbriefe. Durch Beschluß eines Amtsgerichtes können aber auch andere Anlageformen als mündelsicher eingestuft werden.
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Mündelsicherheit Logo #42709(Börse & Finanzen) Zum Schutz der Vermögenswerte von unter Vormundschaft stehenden Personen (Mündel) sieht der Gesetzgeber nur eine Reihe bestimmter Anlageformen vor, in denen Mündelgeld angelegt werden darf. Zu den mündelsicheren Wertpapieren zählen öffentliche Anleihen, Pfandbriefe und Kommun...
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Mündelsicherheit Logo #42880Unter bestimmten Bedingungen kann für einen Minderjährigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung ein Vormund bestellt werden. Die Voraussetzungen für einen Beschluß des Vormundschaftsgerichts zur Bestellung eines Vormund s sind im § 1773 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt. Dort heißt es im Absatz 1: »Ein Minderjähriger erhält eine...
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