
Unter Mündel versteht man einen unter Vormundschaft stehenden Minderjährigen. Das vom Vormund verwaltete Kapitalvermögen des Mündels muss nach §§ 1806 ff. BGB besonders sicher ('mündelsicher') angelegt werden. Die Anlage erfolgt in der Regel in festverzinslichen Wertpapieren, die vom Gesetzgeber ausdrückli...
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Unter bestimmten Bedingungen kann für einen Minderjährigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung ein Vormund bestellt werden. Die Voraussetzungen für einen Beschluß des Vormundschaftsgerichts zur Bestellung eines Vormunds sind im § 1773 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt. Dort heißt es im Absatz 1...
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Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss ein Vormund das Vermögen seines Mündels in sicheren, verzinslichen Geldanlagen investieren (§ 1806 BGB). Mündelsicher sind als besonders risikoarm erachtete Formen der Geldanlage, in die auch Mündelgeld, also das zum Vermögen einer unter Vormundschaft steh...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Mündelsicherheit, Bezeichnung risikofester Anlageformen von Kapitalvermögen. Als Mündel bezeichnet man Minderjährige, die unter Vormundschaft stehen. Verwaltet der Vormund das Vermögen seines Mündels, ist er zur mündelsicheren Vermögensanlage verpflichtet. Mündelsicher bedeutet, dass das Vermögen be...
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Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss ein Vormund das Vermögen seines Mündels in sichere, verzinsliche Geldanlagen investieren. Zu mündelsicheren Geldanlagen zählen beispielsweise Pfandbriefe, Bundesanleihen oder Sparguthaben.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42517

Meist gesetzlich geforderte Sicherheit für die Anlage von Mündelgeldern, im weiteren Sinne grösstmögliche Sicherheit für Kapitalanlagen überhaupt. Zu den mündelsicheren Anlagen zählen inländische Staatspapiere, Pfandbriefe, Spareinlagen usw.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Das Vermögen einer unter Vormundschaft/Betreuung stehenden oder nicht voll geschäftsfähigen Person muss mündelsicher angelegt werden. Die Anlage in Offenen Immobilienfonds gilt nach dem Gesetz nicht per se als mündelsicher, kann aber im Einzelfall durch das Vormundschaftsgericht genehmigt werden. Quelle: BVI Fondsdiscount mit bis zu 100% Rabat...
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https://www.fit4fonds.de/Muendelsicherheit/

Von Mündelsicherheit spricht man bei einer Geldanlage, wenn sie gemäß § 1807 BGB als Anlage für das Vermögen von Mündeln geeignet ist. Mündelsicher sind z.B. Bundeswertpapiere und Pfandbriefe von kommunalen Gebietskörperschaften. Nicht mündelsicher sind z.B. Aktien.
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https://www.lexexakt.de/glossar/muendelsicherheit.php

Bedeutet die Sicherheit, die für die Anlage von Mündelgeld (Mündelvermögen) gesetzlich erforderlich ist. Der Gesetzgeber hat also für nicht geschäftsfähige Personen (Mündel) einen besonderen Schutz geschaffen und verpflichtet denjenigen, der Mündelgeld treuhändig verwaltet, dieses verzinslich und eben mündelsicher anzulegen. Diese streng...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Erfordernis einer besonderen, nach den Bestimmungen des BGB zulässigen, sicheren Form der Geldanlage.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind zur Anlage von Mündelgeldern nur besonders sichere Geldanlagen geeignet: Spareinlagen bei Sparkassen, Bundesanleihen und Pfandbriefe. Durch Beschluß eines Amtsgerichtes können aber auch andere Anlageformen als mündelsicher eingestuft werden.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
(Börse & Finanzen) Zum Schutz der Vermögenswerte von unter Vormundschaft stehenden Personen (Mündel) sieht der Gesetzgeber nur eine Reihe bestimmter Anlageformen vor, in denen Mündelgeld angelegt werden darf. Zu den mündelsicheren Wertpapieren zählen öffentliche Anleihen, Pfandbriefe und Kommun...
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https://www.onpulson.de/lexikon/3308/muendelsicherheit/

Unter bestimmten Bedingungen kann für einen Minderjährigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung ein Vormund bestellt werden. Die Voraussetzungen für einen Beschluß des Vormundschaftsgerichts zur Bestellung eines Vormund s sind im § 1773 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt. Dort heißt es im Absatz 1: »Ein Minderjähriger erhält eine...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/muendelsicherheit/muendelsicherhei
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