
Als Musikzimmer werden Privaträume bezeichnet, die nach der akustischen, künstlerischen und – wenn vorhanden – instrumentellen Ausstattung dem ausschließlichen Zweck dienen, Instrumentalisten oder Sängern das Musizieren oder Vortragen, auch vor Publikum, zu ermöglichen. Signifikant ist hierbei die musikalische Betätigung in einem nicht
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