
Mundat (v. lat. immunitas), im Mittelalter Bezeichnung eines Landesbezirks, welcher von der Gerichtsbarkeit des ordentlichen Richters in der Art befreit war, daß dieselbe von dem Grundherrn oder von der Geistlichkeit ausgeübt wurde (s. Immunität).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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