
ist die heimlich verübte Brandstiftung, als deren Strafe im Sachsenspiegel (1221-4) das Rädern erscheint.His, R., Das Strafrecht des deutschen Mittelalters, Bd. 1f. 1920ff., Neudruck 1964
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Mordbrand (mhd. mortbrant, nahtbrant: Definition im Schwabenspiegel: 'swer tages oder nahtes ... heimlichen brenet ...'). Heimlich, häufig zur Nachtzeit, verübte Brandstiftung mit Inkaufnahme oder Beabsichtigung von Todesfolge. Wurde dem Sachsenspiegel zufolge mit Rädern bestraft ('Alle mordere ...
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