
Ermittlung, Zusammenfassung, Festsetzung, Überwachung und Steuerung des Monatsvoranschlags einschließlich der Genehmigung von Abweichungen jeweils durch den Bundesminister für Finanzen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413

Innerhalb eines Finanzjahres ist die Gebarung in Monatshaushalte zu gliedern. Dies dient der kurzfristigen Liquiditätsplanung. Der Monatshaushalt ist somit ein Steürungselement, um Jahresbeträge sachgerecht auf Monate zu verteilen. Er stellt die in zeitlichen Tranchen erfolgte Ausgabenermächtigung an die anweisenden Organe dar.
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/BUDGET/M.shtml
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