
Von Mitgewahrsam spricht man, wenn mehrere Personen Gewahrsam haben. Man unterscheidet gleichrangigen (z.B. in eine Wohngemeinschaft an den gemeinsam genutzten Sachen) und mehrstuftigen Mitgewahrsam (z.B. im Arbeitsverhältnis). Beim gleichrangigem Mitgewahrsam wird ohne Einverständnis der anderen Inhaber der Gewahrsam gebrochen. Beispiel: Der B e...
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