
12.10.2007 Der Missbilligungsantrag ist ein Mittel der Opposition, Regierungsmitglieder zu rügen. In der Verfassung ist ein solches Verfahren allerdings nicht vorgesehen. Lediglich das konstruktive Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler ist im Grundgesetz festgeschrieben. Dennoch hat der Bundestag schon oft über Missbilligungsanträge abg...
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