
Minorat bezeichnet die Erbfolge, nach der allein der am nächsten männliche Verwandte und bei gleichem Verwandtschaftsgrad der Jüngste zur Erbschaft berufen ist. Im Gegensatz dazu steht das Majorat, bei dem alleine der Älteste das Erbe antritt. Das Minorat fand sich beispielsweise im Kanton Bern (Schweiz), aber auch in Sachsen, wo jeweils der j...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Minorat

(N.) Jüngstenrecht
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Minorat das, Jüngstenrecht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Minorat (neulat.), im Gegensatz des Majorats (s. d.) diejenige Art der deutschrechtlichen Erbfolge, wonach immer der jüngste der Familie oder ein Glied der jüngsten Linie des Hauses nach einer festgesetzten Ordnung als Erbe eintritt, und welche namentlich bei Bauerngütern vorkommt (s. Bauerngut, S. 470).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

das Vorrecht des Jüngsten auf das Erbe, Jüngstenrecht, Jüngstenerbgut; Gegensatz: Majorat.
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https://www.wissen.de//lexikon/minorat
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