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Minorat

Minorat Logo #42000 Minorat bezeichnet die Erbfolge, nach der allein der am nächsten männliche Verwandte und bei gleichem Verwandtschaftsgrad der Jüngste zur Erbschaft berufen ist. Im Gegensatz dazu steht das Majorat, bei dem alleine der Älteste das Erbe antritt. Das Minorat fand sich beispielsweise im Kanton Bern (Schweiz), aber auch in Sachsen, wo jeweils der j...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Minorat

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Minorat Logo #42015(N.) Jüngstenrecht
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Minorat Logo #42134Minorat das, Jüngstenrecht.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Minorat Logo #42295Minorat (neulat.), im Gegensatz des Majorats (s. d.) diejenige Art der deutschrechtlichen Erbfolge, wonach immer der jüngste der Familie oder ein Glied der jüngsten Linie des Hauses nach einer festgesetzten Ordnung als Erbe eintritt, und welche namentlich bei Bauerngütern vorkommt (s. Bauerngut, S. 470).
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Minorat Logo #42871das Vorrecht des Jüngsten auf das Erbe, Jüngstenrecht, Jüngstenerbgut; Gegensatz: Majorat.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/minorat
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