
Im Unterhaltsrecht ist ein Mindestunterhalt/Mindestbedarf sowohl für Kindesunterhalt als auch für Betreuungsunterhalt anerkannt. 1. Kindesunterhalt Bei einem Kind zwischen dem siebten und Vollendung des 12. Lebensjahr bestimmt sich der monatliche Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB nach 1/12 des doppelten Kinderfreibetrages (§ 32 Abs. 6 S. 1 E...
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