
Das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen von 1952 (MiArbG - Wortlaut) erlaubt die staatliche Entgeltfestsetzung für Wirtschaftszweige, in den keine tarifvertraglichen Regelungen bestehen. Es wurde bislang in der Praxis nicht angewendet. Nach einem Beschluss der Großen Koalition vom 19.6.2007 soll das Gesetz...
Gefunden auf
https://www.boeckler.de/index_themenkatalog_5175.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.