
Einrede, nach der eine volljährige Person für die während ihrer Minderjährigkeit eingegangenen Verbindlichkeiten nur mit dem Vermögen haftet, das bei Eintritt der Volljährigkeit vorhanden ist. Sie ist in § 1629a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BG...
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Minderjährigenhaftungsbeschränkung, die am 1. 1. 1999 in Kraft getretene Regelung, die die Haftung von Minderjährigen für Verbindlichkeiten, die ihre gesetzlichen Vertreter für sie begründet haben oder die durch Erbfall entstanden sind, auf das bei Eintritt der Volljährigkeit des Kindes vorhandene V...
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