
Eine Aktie, die einen nur geringen Nennwert hat, wird als Minderaktie bezeichnet. Allerdings sind die gleichen Rechte wie bei üblichen Aktien verbrieft.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Eine Aktie, welche einen geringeren Nennwert als 50 DM hat, wird als Minderaktie bezeichnet. Allerdings sind die gleichen Rechte wie bei üblichen Aktien verbrieft.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219
(Börse & Finanzen) Minderaktie ist die Bezeichnung für eine Aktie, die einen nur sehr geringen Nennwert hat. Sie besitzt aber die gleichen Rechte wie eine übliche Aktie. © Deutsches Derivate Institut
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