(MAD) Bezeichnung für den militärischen Nachrichtendienst in D. Der MAD untersteht dem Verteidigungsministerium, seine wichtigste Aufgabe ist die Abwehr der Tätigkeit fremder Geheimdienste.
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Militärischer Abschirmdienst, Abkürzung MAD, militärischer Geheimdienst der Bundesrepublik Deutschland. Der MAD hat die Aufgabe, die Bundeswehr vor Spionage, Sabotage, Zersetzung und terroristischer Bedrohung zu bewahren, in Fragen der Sicherheit zu beraten sowie die im Ausland eingesetzten Bundeswe...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

MAD ist die Abkürzung für Militärischer Abschirmdienst. Die Aufgaben und Befugnisse des MAD sind im Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst(MADG) geregelt.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/mad.php

<i>(MAD)</i> Der MAD ist der Geheimdienst der Bundeswehr.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/militaerischerabschirmdienst.php

unter Leitung des Amtes für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw) tätiger Dienst zum Schutz der Bundeswehr gegen Spionage, Sabotage und Zersetzung; untersteht dem Bundesminister der Verteidigung.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/militaerischer-abschirmdienst
Keine exakte Übereinkunft gefunden.