
Militärbeamte , alle im Heer und in der Marine für das Bedürfnis des Heers oder der Marine angestellten, nicht zum Soldatenstand gehörenden, aber unter dem Kriegsminister oder Chef der Admiralität stehenden Beamten, welche einen Militärrang haben. Nach der Verordnung vom 29. Juni 1880 sind obere M. die im Offiziersrang stehenden, wie die Mili...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

sind alle im Heere und in der Marine sowie bei den Schutztruppen für das Bedürfnis des Heeres oder der Marine oder der Schutztruppen dauernd oder auf Zeit angestellten, nicht zum Soldatenstande gehörenden und unter dem Kriegsminister oder Staatssekretär des RMA. oder ferner dem Staatssekretär des RK...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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