
Mietverträge stellen Bestandverträge dar. Abgeschlossen werden sie zwischen dem Eigentümer einer Wohnung, Geschäftsräume etc. oder dem Fruchtniesser einer Liegenschaft bzw. dem Wohnungseigentümer und dem Mieter (Hauptmietverträge). Zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter über Geschäftsräume und...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/m/mietvertraege.php
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