
Als Metropolitangericht wird das Offizialat (Kirchengericht) in einem katholischen Erzbistum mit Sitz eines Metropoliten bezeichnet. Es entscheidet als Gerichtshof in erster Instanz über die Rechtssachen der Erzdiözese und in zweiter Instanz als Appellationsgericht für die Offizialate der Gerichte der anderen Bistümer der Kirchenprovinz (can. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Metropolitangericht
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