
Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (europäische Menschenrechtskonvention) wurde am 4.11.1950 vom Europarat geschlossen. In Deutschland hat die EMRK den Rang von Bundesrecht (Meyer/Stolleis, Staats- und Verwaltungsrecht für Hessen, S. 288 m.w.N.). Zu den dort geschützten Menschenrechten zählen das Recht auf • L...
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