
Mehrverkehr bezeichnet in der juristischen Fachsprache den Umstand, dass eine Frau gleichzeitig oder nacheinander Geschlechtsverkehr mit mehreren Partnern hat. Besonders bedeutsam wird dieser Umstand erst dann, wenn er sich während der Empfängniszeit eines Kindes (laut § 1600d BGB zwischen dem 181. und dem 300. Tag vor der Geburt des Kindes) zu...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrverkehr
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