
Ein Mehrstimmrecht ist im Zusammenhang einer Aktiengesellschaft das durch die Satzung begründete Sonderrecht eines Gesellschafters, mehr Stimmen abzugeben, als es seiner Beteiligung entspricht. ==Definition== Der Aktionär hat durch Mehrstimmrechtsaktien im Verhältnis zur Kapitalbeteiligung überdurchschnittlich hohe Stimmrechte. ==Geschichte== ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrstimmrecht
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