ist dasjenige Wahlrecht, bei dem die Mehrheit der Stimmen (eines Wahlkreises) entscheidet und die für andere Bewerber abgegebenen Stimmen personell nicht berücksichtigt werden (z. B. England).Köbler, DRG 257; Scheuner, U., Das Mehrheitsprinzip, 1973 Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html